Sie hatten einen Unfall?
Ihr Fahrzeug ist beschädigt?
Was ist jetzt zu tun?
Im Haftpflichtschadenfall,also wenn Sie UNSCHULDIG am Unfall sind,muß der Schädiger oder dessen Versicherer alle Kosten tragen,die ohne Unfall nicht angefallen wären,also auch Gutachter-und Anwaltskosten!
Lassen Sie sich in diesem Fall Ihr Weisungsrecht nicht aus der Hand nehmen!
Wir berechnen Ihre WIRKLICHEN Ansprüche gegen den Unfallverursacher!!
Sollte der Schaden jedoch unter ca. 750,00 EUR liegen, handelt es sich um einen Bagatellschaden, für diesen reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Die Bauart moderner Fahrzeuge läßt jedoch diese Beurteilung oftmals ,für einen Laien, zum Risiko werden. Flexible Stoßfänger führen z.B. dazu, dass die Unfallenergie in die innere Struktur des Fahrzeuges weitergeleitet wird und unterhalb der Verkleidungen erhebliche Schäden hervorruft, die von außen nicht sichtbar sind. Auch in diesem Fall ist die Einschaltung des freien KFZ – Sachverständigen sinnvoll.
Der Sachverständige erstellt das Gutachten in Kenntnis aktueller, rechtlicher und technischer Erkenntnisse. Das Gutachten gibt Auskunft über die wirkliche Schadenssumme, den Wiederbeschaffungswert ,den Restwert,einer evtl.Wertminderung und die Nutzbarkeit Ihres Fahrzeuges, der Reparaturzeit sowie der eventuellen merkantilen Wertminderung. Die merkantile Wertminderung ist eine Schadensposition die den Wert beziffert, der als Verlust entsteht, wenn Sie ihr repariertes Unfallfahrzeug auf dem freiem Markt verkaufen.
Diese Schadensposition kann mehrere Tausend Euro betragen und muss Ihnen vom Unfallgegner zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet werden.
Für Unfallschadengutachten und für weitere Fragen - rufen Sie an: 01 72 / 34 79 01 2!